Hungriger Dieb klaut Brötchen-Kisten/Einbrüche in Gaststätte und Pkw/ Rollator gestohlen/ Mit Cannabis erwischt
Schlachthausstr. - 23.11.2020Unbekannte Täter versuchten am Samstagmorgen zwischen kurz nach 3.30 Uhr, durch ein Fenster in eine Gaststätte an der
Schlachthausstraße einzubrechen.
In der Nacht zum Samstag wurde Im Hasley in einen grauen Skoda eingebrochen. Als der Nutzer am Morgen zu seinem Wagen kam, stand die Heckklappe auf. Es fehlten ein Korb mit zwei Decken, Regenschirm, Tasche, Warndreieck und Verbandskasten.
Ein hungriger Dieb war offenbar heute Morgen an der Knapper Straße unterwegs. Er klaute zwei Kisten mit 45 belegten Brötchen, acht Donuts und vier süßen Gebäckteilen. Gegen 3.35 Uhr hatte eine ungepflegt wirkende Person an der Ladentür geklopft, um nach etwas zu essen zu fragen. Die Mitarbeiterin vertröstete ihn auf später. Doch er kam nicht wieder, sondern bediente sich stattdessen an den Körben. Im Laufe des Vormittags fiel der Mann auch an der Polizeiwache auf, die zu der Beschreibung aus der Bäckerei-Filiale passte. Eine Streife entdeckte den 35-Jährigen auf dem Theodor-Schulte-Platz. Er räumte den Diebstahl ein und führte die Beamten in seine Wohnung. Die Polizei stellte die restlichen 31 belegten Brötchen und fünf Stück Gebäck aus seinem Kühlschrank und holte die Plastikkörbe aus dem Müll.
Am Mittwoch vergangener Woche, zwischen 12.30 und 14 Uhr, wurde einer Frau an der Gutenbergstraße der Rollator gestohlen, der im Hausflur des Mehrfamilienhauses stand.
Weil sie sich auf dem Schulhof der Pestalozzi-Schule an der Weißenburger Straße lautstark stritten, fielen am Freitag vier Männer auf. Anlieger benachrichtigen die Polizei. Die Polizeistreife entdeckte die vier Männer im Alter von 17, 18, 25 und 41 Jahren im hinteren Bereich. Beim Erblicken der Polizeibeamten warf einer der Männer ein Plastiktütchen ins nächste Gebüsch. Doch der Geruch nach Cannabis war untrüglich. Die Polizei durchsuchte die Männer und die Umgebung und stellte zwei Tütchen mit Cannabis sicher. Die Erwischten bekamen eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und eine Anzeige wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung.
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